Ausrüstungsverleih

Folgende Ausrüstung kann in unserer Geschäftsstelle (Kletterzentrum Waldkraiburg) ausgeliehen werden:

BezeichnungKautionSektion ErwachseneSektion JugendFremdsektion ErwachseneFremdsektion Jugend
Hüftgurt40,002,001,004,002,00
Brustgurt20,001,000,502,001,00
Klettersteig-Set40,002,001,004,002,00
Helm40,002,001,004,002,00
Steigeisen40,002,001,004,002,00
Eisschrauben20,001,000,502,001,00
LVS-Set
LVS-Gerät
Lawinensonde
Lawinenschaufel
50,00
6,00
2,00
2,00

3,00
1,00
1,00

12,00
4,00
4,00

6,00
2,00
2,00
Eispickel40,002,001,004,002,00
Biwacksack20,001,000,502,001,00
Kompass20,001,000,502,001,00
Höhenmesser20,002,001,004,002,00
Stirnlampe10,001,000,502,001,00
Gamaschen10,000,500,251,000,50
Schneeschuh50,0010,005,0020,0010,00
Skistiefel10,002,001,004,002,00
Jugendhelm40,001,00 2,00
Rucksack40,002,001,004,002,00
Materialtasche40,002,001,004,002,00
Materialkiste20,002,001,004,002,00

Die Ausleihgebühren beziehen sich auf eine Woche und sind in € angegeben.

Wichtig: die Ausrüstung ist im Vorfeld zu reservieren!

Für die Reservierung einfach eine Mail an mail@kletterzentrum-waldkraiburg.de schicken

Weitere Informationen zur Ausleihe

  • Die Sektion verleiht gegen eine Mietgebühr Ausrüstungsgegenstände an DAV-Mitglieder. Verleih und Rückgabe sind in der Geschäftsstelle während der Öffnungszeiten möglich. Die Ausleihdauer ist auf eine Woche beschränkt.
  • Die Mietgebühr wird – auch bei Nichtbenutzung – pro Verleihwoche berechnet.
  • Der Mieter haftet für Beschädigung oder Verlust der ausgeliehenen Gegenstände und versichert, die Ausrüstungsgegenstände fachkundig und dem Einsatzzweck entsprechend zu benutzen, in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben und Mängel am Gerät bei der Rückgabe zu melden. Für die richtige Einstellung der Skisicherheitsbindung ist der Mieter selbst verantwortlich.
  • Die Sektion bestätigt, dass die Leihgeräte turnusmäßig einer Sichtprüfung nach den Sicherheitskriterien des DAV unterzogen werden. Ein Risiko ist jedoch nicht auszuschließen. Die Sektion übernimmt keine Garantie.
  • Bei Unfall oder Nichtfunktion der Gegenstände verzichtet der Mieter auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen die Sektion Mühldorf, soweit der Schaden nicht durch bestehende Haftpflichtversicherungen abgedeckt ist und es sich um leichte Fahrlässigkeit handelt.